Vertrauensverhältnis

Das Vertrauensverhältnis 

die Grundlage der Zusammenarbeit


Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht


Vorinformation und  unverbindliches Kennenlerngespräch

Nach der Kontaktaufnahme mit der Hebamme und einem ausführlichen, ersten Telefongespräch zur Abklärung ihrer Wünsche, findet ein erstes, ganz unverbindliches Kennenlerngespräch bei Ihnen zu Hause statt. 

Dabei können Sie einen ersten Eindruck über die Arbeitsweise, das Angebot und die Persönlichkeit Ihrer Hebamme gewinnen.

In dem Gespräch ist selbstverständlich auch viel Raum für Ihre ganz persönlichen Anliegen und all Ihre Fragen.

Dies ist natürlich bei jedem Besuch der Hebamme der Fall, aber hier nun grundlegend und zum ersten Mal.

Nach diesem ersten, ausführlichen Gespräch, für das ich mir viel Zeit nehme, sollten Sie die Arbeitsweise der Hebamme bereits recht gut einschätzen können. 

Sie sollten ein Gefühl dafür entwickeln können, ob das Ihnen dargelegte Angebot der Hebamme sich mit Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen deckt und zu Ihnen passt.

Wenn Sie sich jedoch bei diesem ersten persönlichen Infogespräch bereits nicht wohl fühlen oder an dem Angebot erste Zweifel oder auch einfach gar kein Interesse daran haben, dann passen diese Hebamme und ihre Arbeitsweise nicht zu Ihnen und Sie können sich ganz in Ruhe eine Hebamme suchen, die Ihnen persönlich besser entspricht.


Es besteht die uneingeschränkte freie Wahl des Behandlers, auch ein Wechsel im Laufe der Beratung ist jeder Zeit möglich. 




Das Vertrauensverhältnis:

Das Vertrauen in das Fachwissen des Beraters stellt die Grundlage jedes Beratungsverhältnisses dar. 

In der Beratung kann der Berater sich das ihm entgegen gebrachte Vertrauen nicht erst verdienen, wie es im privaten Umgang vielleicht nötig ist. Statt dessen hat der Berater die Berechtignung auf das Vertrauen seiner Patienten durch eine oder mehrere qualifizierte Fachausbildungen zeitaufwändig erworben und die Qualität seiner Beratung durch staatlich anerkannte Prüfungen und Weiterbildungen gesichert. 


Zudem bringt er eine langjährige Berufserfahrung ein - die oft bereits länger ist als das Alter seiner Patienten an Jahren zählt.  


Grundlegende, nicht revidierbare Zweifel an der Sachkenntnis oder der Vertrauenswürdigkeit des Beraters verunmöglichen jedes Beratungsverhältnis von Beginn an. 


Die uneingeschränkte, freie Wahl des Behandlers sollte Ihnen aber gewährleisten, dass  Sie ein Beratungsverhältnis nur dann beginnen, wenn Sie Ihrem Berater auch Ihr Vertrauen als Patient schenken können - und zwar von Anfang an.

Ist Ihnen dies aus persönlichen Gründen nicht möglich, sollten Sie von diesem Berater von vorne herein Abstand nehmen.

Im Falle der Wahl einer Hebamme sollten Sie also jemanden wählen, dem Sie von Beginn an Vertrauen entegegen bringen können.

Ein Beratungsverhältnis ohne Vertrauen ist für die Hebamme und die Patientin gleichermaßen unzumutbar.

Sympathie ist gut, Fachkenntnis und Engagement ist besser!